Hier finden Sie die AGBs der Sportcamps Ostfildern.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes stimmen die/der gesetzliche Vertreter den hier genannten AGBs zu.
Die folgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen (Teilnehmer) an den Sportcamps Ostfildern, die gemeinsam von der Kinder- und Jugendförderung Ostfildern, der Kindersportschule Ostfildern und dem Turnverein Nellingen gemeinsam durchgeführt werden (Veranstalter).
Aufsicht der Kinder
Die Aufsichtspflicht der minderjährigen Kinder beschränkt sich auf die Dauer des jeweiligen Sportcamp-Tages. Vor Beginn und nach dem Ende des offiziellen Programms können keine Aufsichtspflichten übernommen werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu Campbeginn zum Veranstaltungsort zu bringen und nach Ende der Veranstaltung auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Bitte informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich während des Camps nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten zu haben. Es wird keine Haftung übernommen, wenn ein Kind den Trainingsbereich eigenmächtig verlässt!
Ausschluss vom Training
Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, im Einzelfall Kinder aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören (Ausschluss aus disziplinarischen Gründen). Die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Ausschlusses vom Training aus genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainingsentgeltes.
Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Campzeiten in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden können, wird der Veranstalter dafür Sorge tragen, dass ein entsprechender Zeitausgleich geschaffen wird. Durch Verschulden der Teilnehmer ausgefallene Camptage können nur bei vorliegendem ärztlichen Attest rückerstattet werden.
Veranstaltungsabsage
Aus wichtigem Grund oder bei nicht Erreichen der für die Veranstaltung erforderlichen Mindestteilnehmerzahl sind die Veranstalter berechtigt, die Maßnahme abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Rücktritt/Stornierung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von seinem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt des Zuganges bei dem Veranstalter. Die Stornogebühren betragen:
Bis 30 Tage vor Beginn der jeweiligen Camp-Woche 10,00 €
Bis 8 Tage vor Beginn der jeweiligen Camp-Woche 25,00 €
Ab dem 7. Tag vor Beginn der jeweiligen Camp-Woche 40,00 €
Für das Jahr 2021 gelten corona-bedingt folgende Sonderregelungen bzgl. Stornogebühren:
Zwei Monate vor Beginn des Sportcamp 1 entscheiden die Kooperationspartner, ob die Sportcamps grundsätzlich durchgeführt werden können. Hierüber wird entsprechend informiert, alle bereits angemeldeten Teilnehmer erhalten hierzu eine E-Mail.
Bis zu diesem Datum besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Sportcamp-Buchung kostenfrei zu stornieren.
Ab diesem Datum besteht für 10 Tage die Möglichkeit, weiterhin kostenfrei zu stornieren, anschließend gelten die oben genannten Stornogebühren.
Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle TV Nellingen-Mitglieder sind während des Feriencamps über den TVN versichert. Bei selbstverschuldeten Unfällen und daraus resultierenden Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für abhanden gekommene private Gegenstände.
Bildmaterial
Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass Fotos, die während der Sportcamps von ihrem Kind angefertigt werden in den elektronischen, sozialen und Print-Medien der Veranstalter veröffentlicht werden und an die Presse verteilt werden dürfen.
Datenschutz
Die persönlichen Daten der Campteilnehmer und der Erziehungsberechtigten werden von den Veranstaltern nur für eigene Zwecke elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Camps sind die Veranstalter befugt, die Daten für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.